Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für HeizungService360-Wartungs- und Dienstleistungsabonnements gegenüber Verbrauchern.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für HeizungService360-Abonnements, die Verbraucher mit Kerim Uygun („HeizungService360“) schließen. Abweichende oder zusätzliche Leistungen können separat vereinbart werden.
2. Vertragsschluss bei Online-Bestellung
Die Darstellung der Pakete auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot von HeizungService360. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches, zahlungspflichtiges Angebot auf Abschluss des ausgewählten Abonnements ab.
Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur den Zugang des Angebots. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn HeizungService360 das Angebot ausdrücklich annimmt. Vor der Annahme dürfen Kundendaten, Servicegebiet und Anlagenzustand geprüft und – soweit erforderlich – ein Anlagencheck durchgeführt werden. HeizungService360 kann das Angebot insbesondere ablehnen, wenn die Anlage nicht in den angebotenen Leistungsbereich fällt, erhebliche Altdefekte vorliegen oder die Leistungserbringung im Gebiet nicht möglich ist.
3. Vertragsunterlagen und Leistungsumfang
Maßgeblich sind die Vertragsbestätigung, das ausgewählte Paket, diese AGB und die bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Regelungen der allgemeinen Leistungsbeschreibung vor.
4. Laufende Paketleistungen
Das Abo umfasst die in der Paketbeschreibung festgelegten Wartungs-, Prüf-, Diagnose-, Reparatur- und Serviceleistungen an bestehenden Sanitär-, Heizungs- und Klimainstallationen. Es handelt sich nicht um eine Versicherung, Garantie oder pauschale Übernahme beliebiger künftiger Schäden.
5. Service-Einsätze und jährliche Wartung
Ein im Paket enthaltener Service-Einsatz umfasst bis zu 60 Minuten Arbeitszeit vor Ort. Die Anzahl der jährlichen Service-Einsätze richtet sich nach dem gewählten Paket. Im Paket 360 Exclusive ist die Zahl der normalen Service-Einsätze innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs unbegrenzt; dies bedeutet keine unbegrenzte Arbeitszeit pro Einsatz und keine Übernahme von Material oder Großprojekten.
Die jährliche Heizungswartung ist in jedem Paket zusätzlich enthalten und verbraucht keinen Service-Einsatz.
6. Zusätzliche Zeit, Material und Fremdleistungen
Nach Ablauf der enthaltenen 60 Minuten werden je weitere angefangene 30 Minuten 38,00 € netto / 45,22 € brutto inkl. 19 % USt. berechnet. Material, Ersatzteile, Geräte, Fremdleistungen sowie nicht im Paket enthaltene Arbeiten werden separat berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7. Projektbonus
Der Projektbonus ist ein an die aktive Mitgliedschaft gebundener, nicht auszahlbarer Vorteil für eigene Arbeits-/Dienstleistungen von HeizungService360 bei separat kalkulierten und freigegebenen SHK-Projekten.
| Paket | ab 6 Monaten | nach 12 Monaten | danach je weiterem Vertragsjahr |
|---|---|---|---|
| 360 Start | 50 € | 100 € | +100 € |
| 360 Basis | 75 € | 150 € | +150 € |
| 360 Komfort | 100 € | 200 € | +200 € |
| 360 Premium | 150 € | 300 € | +300 € |
| 360 Exclusive | 250 € | 500 € | +500 € |
Der Bonus wird ab Vertragsbeginn vorgemerkt und erstmals nach sechs Monaten aktiver Mitgliedschaft nutzbar. Er kann höchstens bis zur Höhe der separat kalkulierten eigenen Arbeitsleistung eingesetzt werden. Eingesetzte Beträge werden vom verfügbaren Bonusstand abgezogen. Eine Auszahlung, Übertragung auf Dritte oder Verrechnung mit Material, Geräten, Ersatzteilen und Fremdleistungen ist ausgeschlossen.
Mit Ende des Vertrags verfällt ein nicht genutzter Bonusstand, soweit nicht vor Vertragsende bereits eine gesonderte Projektvereinbarung von HeizungService360 angenommen wurde, in der die Anrechnung verbindlich festgehalten ist.
8. Dienstleistungsrabatte
Bei 360 Start und 360 Basis gilt ein Rabatt von 10 % auf separat berechnete eigene Dienstleistungen von HeizungService360, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes zugunsten des Kunden ausgewiesen ist.
Bei 360 Komfort, 360 Premium und 360 Exclusive kann auf separat angebotene eigene Zusatz-Dienstleistungen ein Rabatt von bis zu 20 % gewährt werden. Die konkrete Rabatthöhe wird vor Beauftragung im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
Rabatte gelten nicht auf Material, Ersatzteile, Geräte, Leistungen Dritter/Fremdleistungen und den festen Zusatzzeitpreis von 38,00 € netto je angefangene 30 Minuten.
9. Nicht enthaltene Leistungen
Nicht pauschal vom Monatsbeitrag umfasst sind insbesondere Neuinstallationen, vollständige Anlagenwechsel, komplette Badsanierungen, komplette Heizungs-/Sanitärsanierungen, vollständige Neuverrohrungen, großflächige Fußbodenheizungserneuerungen, Bau-/Fremdgewerke, Material, Geräte, Ersatzteile sowie Notdienstleistungen außerhalb ausdrücklich vereinbarter Servicezeiten.
Solche Leistungen können separat angeboten werden. Ein verfügbarer Projektbonus kann nach Maßgabe von Ziffer 7 auf eigene Arbeitsleistung angerechnet werden.
10. Altdefekte und Anlagencheck
Bereits vor Vertragsschluss vorhandene oder dem Kunden bekannte Defekte und Mängel sind nicht automatisch vom Abo umfasst. HeizungService360 kann vor Annahme oder vor Aufnahme einzelner Komponenten einen Anlagencheck durchführen und die Aufnahme von einer vorherigen, separat zu beauftragenden Instandsetzung abhängig machen.
11. Termine und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt für sicheren und rechtzeitigen Zugang zur Anlage und teilt bekannte Störungen, Veränderungen und sicherheitsrelevante Umstände mit. Termine sind möglichst frühzeitig abzusagen. Entstehen wegen schuldhaft nicht gewährtem Zugang oder sehr kurzfristiger Absage vermeidbare Kosten, können diese nur im nachweisbar entstandenen und gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
12. Einsatz von Partner- und Subunternehmen
HeizungService360 darf zur Erfüllung vertraglicher Leistungen geeignete und für die jeweilige Tätigkeit qualifizierte Partner- bzw. Subunternehmen einsetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, HeizungService360.
13. Preise, Rechnung und Fälligkeit
Es gelten die bei Vertragsschluss in der Bestellübersicht und Vertragsbestätigung ausgewiesenen Verbraucherpreise. Die ersten drei Vertragsmonate können zu einem ausgewiesenen Einführungspreis berechnet werden; ab dem vierten Monat gilt der reguläre Paketpreis.
Die Abrechnung erfolgt derzeit monatlich per Rechnung, grundsätzlich per E-Mail. Rechnungen sind – sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist – innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Gesetzliche Verzugsregelungen bleiben unberührt.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die anfängliche Mindestlaufzeit beträgt 18 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für online abschließbare Verträge steht auf der Website die elektronische Kündigungsfunktion „Verträge hier kündigen“ zur Verfügung.
15. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und der elektronischen Widerrufsfunktion auf der Website.
Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass Dienstleistungen schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, kann im Fall eines späteren Widerrufs für bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistungen ein gesetzlicher Wertersatz geschuldet sein.
16. Haftung
HeizungService360 haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.
17. Änderungen von Kontaktdaten
Der Kunde teilt Änderungen seiner für die Vertragsdurchführung wesentlichen Kontakt- oder Objektdaten zeitnah mit.
18. Verbraucherstreitbeilegung
HeizungService360 ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.